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Kategorie: Gesundheit
11. März 2010

Seit der Einführung des Rauchverbotes in deutschen Gaststätten, Cafes und öffentlichen Gebäuden ist dies ein großes Streitthema in der Bevölkerung. Die einen fühlen sich diskriminiert, wollen rauchen, überall, jederzeit. Die andere Seite kämpft eifrig dafür, dass das Verbot weiter ausgedehnt wird. Die Diskussionen in der Bevölkerung ist da noch nicht genug, so hat jedes Bundesland mehr oder minder seine eigene bzw. Ausnahme von der Regel.

In Berlin gilt das allgemeine Rauchverbot seit Januar 2008 für öffentliche Gebäude des Stadtstaates. Gleiches gilt für Bars, Gaststätten, Kneipen, Restaurants und Diskotheken. Ausnahmen werden für Gaststätten mit geschlossenen Räumen extra für Raucher gemacht, solang Angestellte und nicht rauchende Gäste dadurch nicht gefährdet werden.

Explizit gilt das Rauchverbot auch für Kinder- und Jugendeinrichtungen, wobei man hier davon ausgehen sollte, dass dies grundsätzlich, ohne gesetzliche Grundlage, untersagt sein sollte.

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